Allgemeine Verkaufsbedingungen für Second-Hand-Ware
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
2. 2nd Hand-Kleid-Einsendeformular
3. Vertragsschluss
4. Erlöse und Gebühren
5. Haftung des Auftraggebers
6. Haftung des Anbieters
7. Schlussbestimmungen
1) Geltungsbereich,
Begriffsbestimmungen
1.1
Für alle Verkaufsservices (vgl. Ziffer 1.3) und Spenden-Services (vgl.
Ziffer 1.4), die ein Verbraucher oder ein Unternehmer (nachfolgend
„Auftraggeber“) über den von der Beatrice Hille und Daria Huge sive Huwe GbR
(nachfolgend „Anbieter“, „Dein Kleiderladen“ oder „wir“) betriebenen deutschen
Online-Shop (www.deinkleiderladen.de, nachfolgend „Online-Shop“) beauftragt,
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(„Allgemeine Verkaufsbedingungen“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung
gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
1.2
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und
Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder
juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss
des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt. Zwischen Unternehmern und Dein Kleiderladen können
schriftlich individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die dann vorrangig
gelten.
1.3 Unter „Verkaufsservice“ ist der Service
von Dein Kleiderladen zu verstehen, der es Verbrauchern einfach macht, Artikel
aus zweiter Hand zu verkaufen. Im Rahmen des Verkaufsservice übernimmt Dein
Kleiderladen den Verkauf der Artikel im eigenen Namen. Neben dem Verkauf
gehören zum Verkaufsservice weitere mit dem Verkauf im Zusammenhang stehende
Services, wie z.B. die Beschreibung und Präsentation der Artikel im
Online-Shop, Kommunikation und Zahlungsabwicklung mit Käufern, Versand der
Artikel an Käufer.
1.4 Unter „Spenden-Service“ ist der Service
von Dein Kleiderladen zu verstehen, der es dem Auftraggeber ermöglicht, seine
Artikel unter bestimmten Bedingungen spenden zu lassen. Die entsprechenden
Bedingungen können abgerufen werden unter: https://deinkleiderladen.de/pages/gebrauchte-abendkleider-ballkleider-verkaufen.
2) 2nd
Hand-Kleid-Einsendeformular
2.1
Für die Nutzung des Verkaufsservice ist das Ausfüllen des 2nd
Hand-Kleid-Einsendeformulars erforderlich. Die Übermittlung ist kostenlos. Das 2nd
Hand-Kleid-Einsendeformular ist zu finden unter: https://deinkleiderladen.de/pages/gebrauchte-abendkleider-ballkleider-verkaufen.
2.2
Die bei der Anmeldung erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben
werden und bei etwaigen Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, damit eine
reibungslose Vertragsabwicklung gewährleistet ist.
2.3
Durch das Absenden des Formulars kommt noch kein Vertrag zustande.
3) Vertragsschluss
3.1
Damit der Auftraggeber den Verkaufsservice beauftragen kann, müssen
nachfolgende Bedingungen erfüllt sein. Der Anbieter behält sich das Recht vor,
Nachweise zur Erfüllung dieser Bedingungen anzufordern.
·
Der Auftraggeber muss mindestens 18 Jahre alt sein.
·
Der Verkaufsservice über Dein Kleiderladen wird nur in der Bundesrepublik Deutschland
angeboten. Daher muss der Auftraggeber einen festen Wohnsitz in Deutschland
verfügen, der für die Abwicklung des Verkaufsservice genutzt werden kann.
·
Der Auftraggeber muss Eigentümer der Artikel sein, für die er den
Verkaufsservice und ggf. den Spenden-Service beauftragen möchte. Zudem muss er
frei über die Artikel verfügen können, insbesondere dürfen keine Rechte Dritter
an den Artikeln bestehen.
·
Bei den Artikeln des Auftraggebers darf es sich nicht um Artikel handeln,
deren Verkauf gegen gesetzliche Bestimmungen oder die im Online-Shop geltenden
Kriterien verstößt. Die Kriterien sind abrufbar unter: https://deinkleiderladen.de/pages/gebrauchte-abendkleider-ballkleider-verkaufen.
·
Für die Zahlungsabwicklungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber
muss der Aufraggeber Inhaber eines Bankkontos bei einem Geldinstitut innerhalb
der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sein.
3.2 Mit der Übersendung eines Artikels an den
Anbieter gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Geschäftsbesorgungsvertrags über diesen Artikel an Dein Kleiderladen ab. Der
Einlieferungsbeleg des Pakets ist aufzubewahren, um diesen bei Problemen mit
der Zustellung auf Anfrage vorweisen zu können.
3.3 Dein Kleiderladen kann dieses Angebot
durch eine Bestätigungs-E-Mail nach der Überprüfung der Artikel an den
Auftraggeber annehmen. Erst hierdurch kommt der Vertrag zwischen dem
Auftraggeber und Dein Kleiderladen zustande.
3.4 Dein Kleiderladen behält sich das Recht
vor, den Verkauf von Artikeln abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Artikel,
die nicht (i) sauber oder intakt sind, (ii) von Dein Kleiderladen mit nicht
mehr als 79,00 Euro bewertet werden oder (iii) aus anderen Gründen auf
Grundlage von Dein Kleiderladens Vorschriften als unzulässige Artikel gelten.
Der Auftraggeber wird über diese Entscheidung benachrichtigt. Die eingesendeten
Artikel werden auf unsere Kosten an den Auftraggeber zurückgesendet.
3.5 Für eine reibungslose Bearbeitung der
eingeschickten Artikel müssen diese mit dem von Dein Kleiderladen zur Verfügung
gestellten Versandetikett eingeschickt werden. Für Artikel, die zusammen mit
Rücksendungen aus Bestellungen eingesandt werden, kann eine Bearbeitung nicht
gewährleistet werden. Für Artikel, die nicht mit den zur Verfügung gestellten Versandetiketten
eingeschickt werden, wird keine Haftung übernommen.
3.6 Nach der Überprüfung legt Dein
Kleiderladen den Verkaufspreis und -ablauf für jeden Artikel fest. Der
Auftraggeber kann einen Mindestpreis festlegen, unter dem der Artikel zu keinem
Zeitpunkt angeboten wird. Nach Ablauf von 30 Tagen, an denen der Artikel nicht
verkauft wurde, wird der festgelegte Verkaufspreis des Artikels im Rahmen des
Verkaufsablaufs sukzessive reduziert. Ab Tag 30 werden bis zu 10% vom
Startpreis abgezogen. Ab Tag 60 werden bis zu 20% vom Startpreis abgezogen. Der
Preis fällt dabei nie unter den vom Auftraggeber angegebenen Mindestpreis. Wie
viel vom Startpreis abgezogen wird, wird durch Dein Kleiderladen je nach
Nachfrage festgelegt.
3.7 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher
Sprache.
3.8 Dein Kleiderladen ist gesetzlich
verpflichtet, Umsatz- und Steuerinformationen des Auftraggebers zu sammeln und
zu melden. Auf Aufforderung von Dein Kleiderladen muss der Auftraggeber seine
Steuer- und persönlichen Angaben machen, indem er das DAC 7-Formular ausfüllt, welches
wir dem Auftraggeber zur Verfügung stellen, sobald es erforderlich ist. Dein
Kleiderladen ist verpflichtet, diese Daten zu melden, wenn eine der folgenden
Bedingungen erfüllt ist:
·
Der Auftraggeber hat im Kalenderjahr 30 oder mehr Artikel verkauft, oder
·
Der Auftraggeber hat im Kalenderjahr über 2000 € mit seinen Verkäufen auf Dein
Kleiderladen verdient.
Wenn der Auftraggeber seine Angaben nicht auf Aufforderung von Dein
Kleiderladen macht und/oder wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind,
wird Dein Kleiderladen dem Auftraggeber die Möglichkeit blockieren, seinen
Verkaufsanteil auszuzahlen oder seinen Zugang zum Verkaufsdienst sperren, bis er
deine Angaben einreicht.
4) Erlöse und Gebühren
4.1
Dein Kleiderladen verkauft die Artikel des Auftraggebers und erhebt hierfür
eine Gebühr. Das bedeutet, der Auftraggeber überlässt die Artikel vorerst
kostenfrei an Dein Kleiderladen. Die Bezahlung für einen Artikel erfolgt erst,
nachdem dieser verkauft wurde und nachdem die Widerrufsfrist von 14 Tagen
abgelaufen ist.
4.2
Der Verkaufsservice ist kostenlos. Der Auftraggeber bezahlt nur für
Artikel, die Dein Kleiderladen zum Verkauf anbietet. Auftraggeber erhalten bei
einem Bruttoverkaufspreis bis 150,00 € 40% des Bruttoverkaufspreises, bei einem
Bruttoverkaufspreis zwischen 151,00 € und 300,00 € 50% des
Bruttoverkaufspreises und bei einem Bruttoverkaufspreis über 300,00 € 60% des
Bruttoverkaufspreises. Den jeweils aktuellen Auszahlungsplan können
Auftraggeber abrufen unter: https://deinkleiderladen.de/pages/gebrauchte-abendkleider-ballkleider-verkaufen.
4.3
Artikel, die innerhalb des festgelegten Zeitraums nicht verkauft wurden,
werden auf Kosten des Auftraggebers zu ihm zurückgeschickt, gespendet oder
wiederholbar um 30 Tage weiterhin angeboten. Der Zeitraum richtet sich nach dem
Status innerhalb des jeweils aktuellen Preisplans. Diesen finden Auftraggeber
unter: https://deinkleiderladen.de/pages/gebrauchte-abendkleider-ballkleider-verkaufen. Für den Zeitraum ab Tag 90 muss der
Auftraggeber eine der drei genannten Optionen wählen. Die Kosten für den
Rückversand belaufen sich auf 9,90 €.
4.4
Nach Abschluss des Verkaufs und nach Verstreichen der Widerrufsfrist durch
den Käufer kann der Auftraggeber die Auszahlung des festgelegten Anteils am Bruttoverkaufspreis
auf ein angegebenes Bankkonto beantragen oder einen Gutschein
von Dein Kleiderladen erhalten. Der Gutscheinwert ergibt sich aus dem jeweiligen
im Auszahlungsplan genannten Anteil am Bruttoverkaufspreis erhöht um weitere
10%, sodass der Auftraggeber 50%, 60% bzw. 70% vom Bruttoverkaufspreis erhält. Der
Gutschein ist einmalig nutzbar und entweder auf deinkleiderladen.de oder vor
Ort einlösbar.
4.5
Der Auftraggeber hat möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn ein
Artikel bei der Bearbeitung durch Dein Kleiderladen verloren gegangen ist. In
diesem Fall basiert die Vergütung von Dein Kleiderladen auf dem Anteil, den der
Auftraggeber durch den Verkauf auf Dein Kleiderladen erhalten hätte. Dies wird
von Dein Kleiderladen berechnet und basiert auf Daten aus dem Verkauf ähnlicher
Artikel.
4.6
Die Wartezeit während der Vorprüfung von Dein Kleiderladen ist eine
Schätzung, wann die eingesendeten Artikel überprüft werden. Auftraggeber haben
keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre Artikel früher oder später als die
geschätzte Wartezeit überprüft werden.
5) Haftung des
Auftraggebers
5.1
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die von den eingesendeten Artikeln
verursacht werden, gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
5.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, es zu unterlassen, die eigenen Artikel,
die von Dein Kleiderladen zum Verkauf angeboten werden, zu erwerben oder
sonstige Manipulationen oder Umgehungen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes
vorzunehmen.
5.3
Bei einem Verstoß gegen Ziffer 5.2 entfällt jeglicher Anspruch des
Auftraggebers auf den Verkaufserlös, auch falls der Artikel verkauft wurde.
Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für alle Schäden, die Dein Kleiderladen
in diesem Zusammenhang entstehen. Ferner wird dieser Auftraggeber dauerhaft von
der Nutzung des Verkaufsservices von Dein Kleiderladen gesperrt.
5.4
Der Auftraggeber stellt Dein Kleiderladen von sämtlichen Ansprüchen frei,
die Dritte gegenüber Dein Kleiderladen geltend machen wegen Verletzung ihrer
Rechte durch an Dein Kleiderladen überlassenen Artikel oder wegen dessen
sonstiger Nutzung von Dein Kleiderladen. Der Auftraggeber übernimmt hierbei
auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Dein Kleiderladen
einschließlich sämtlicher erforderlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt
nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Auftraggeber nicht zu vertreten ist.
6) Haftung des Anbieters
6.1
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Ziels des Vertrags notwendig ist.
6.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach
fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
6.3
Die Einschränkungen der Ziffern 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche
direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.4
Wird ein eingesendeter Artikel während der Lagerung, Präsentation oder
Anprobe durch Dritte oder Kunden beschädigt, haftet der Anbieter nur, wenn er
oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht oder eine zumutbare Sicherungsmaßnahme schuldhaft unterlassen haben.
Der Anbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen den beschädigten Artikel zu
einem herabgesetzten Preis zu verkaufen oder ihn an den Auftraggeber
zurückzugeben. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den ursprünglich vereinbarten
Verkaufspreis besteht in diesem Fall nicht. Etwaige Schadensersatzansprüche
gegen den Verursacher werden vom Anbieter – soweit möglich – im Namen und auf
Rechnung des Auftraggebers geltend gemacht.
7) Schlussbestimmungen
7.1
Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber findet das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten das Landgericht Berlin. Die gesetzlichen Vorschriften zur
Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften
insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
7.2
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden verarbeiten wir nur gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen wie wir die personenbezogenen
Daten der Kunden verarbeiten, können unserer Datenschutzerklärung entnommen
werden, abzurufen unter: https://deinkleiderladen.de/policies/privacy-policy
7.3
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder
sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die
Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Stand: 10.10.2025